Elternbeitrag

Der Elternbeitrag wird durch die Stadt Mülheim an der Ruhr erhoben und  durch die entsprechenden Ansprechpartner eingezogen. Dabei ist die Höhe des Betrages vom Einkommen der Erziehungsberechtigten abhängig. Eine aktuelle Auflistung wird mit dem Vertrag zur Aufnahme des Kindes ausgehändigt und kann jederzeit im Büro der Einrichtung eingesehen werden. Änderungen der Beitragshöhen werden den Eltern durch die Kommune schriftlich mitgeteilt. Die Betreuung der Kinder in unserer Einrichtung verursacht weitere Kosten, zu denen der Jahresbeitrag im Verein, der festgelegte Beitrag zu den Betriebskosten der Einrichtung (zu deren Erhebung die Einrichtung je Kind verpflichtet ist) und die Kosten für die Verpflegung.

Die nachstehenden Beträge dienen als Orientierung und werden entweder durch die Kommune oder durch die Mitgliederversammlung des Vereins festgesetzt (Stand 01.08.2019):

  • Eine einmalige Aufnahmegebühr von 45 €
  • Der monatliche Verpflegungsbetrag für jedes Kind beträgt 60 €
  • Die monatlichen Betriebskosten belaufen sich je Kind auf 40 €
  • In der Einrichtung nehmen die Kinder ein gemeinsames Frühstück ein, für das ein Beitrag von 12 € für zwei Monate von den Eltern eingesammelt wird. Ein Ausschluss eines Kindes vom Frühstücksbeitrag ist nicht vorgesehen und bedarf der ausdrücklichen vorherigen Abstimmung mit der Leitung der Einrichtung
  • Der Jahresbeitrag für die Elterninitiative (Vereinsbeitrag) beträgt
    • 45 € pro Mitglied
    • 75 € für passive Mitglieder